FAQ

Was passiert mit dem Stiftungsvermögen?

Die Bürgerstiftung Allensbach sammelt von möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern Zustiftungsbeträge und Spenden. Aus den Erträgen der Zustiftungen und den Spenden fördert sie ausgewählte Projekte.

Welcher Unterschied besteht zwischen Zustiftungen und Spenden?

Zustiftungen erhöhen das Siftungskapital. Spenden werden zusammen mit den Erträgen des Stiftungskapitals zeitnah für die Stiftungszwecke verwendet. Steuerlich sind beide Zuwendungsformen gleichgestellt.

Welchen Geldbetrag kann ich stiften?

Jeder Beitrag ist wichtig. Es gibt keine Grenzen nach oben oder unten.

Eine Stiftung mit Ihrem Namen?

Unter dem Dach der Bürgerstiftung Allensbach kann eine Ihren Namen tragende eigene Stiftung gegründet werden. Damit bleiben Ihre gute Tat und Ihr Name auch späteren Generationen in guter Erinnerung. Für die Gründung einer Namensstiftung sind ebenfalls Wertgrenzen bestimmt, über die wir Sie gerne informieren.

Fallen für die Stiftung Verwaltungskosten an?

Die Bürgerstiftung arbeitet ohne Verwaltungskosten, Alle Einnahmen kommen dem Stiftungsziel in voller Höhe und ungeschmälert zugute.

Sind Stiftungen und Spenden steuerlich absetzbar?

Zustiftungen und Spenden sind großzügig steuerlich absetzbar. Es ist also möglich, Gutes zu tun und Steuern zu sparen. Die Bürgerstiftung Allensbach ist gemeinnützig und stellt Ihnen für jede Form der finanziellen Unterstützung im Rahmen der steuerlichen Möglichkeiten nutzbare Zuwendungsbescheinigungen aus.

Wie kann ich stiften?

  • mit Spenden in beliebiger Höhe
  • durch einen regelmäßigen Förderbeitrag
  • durch Ihre Zustiftung zum Stiftungskapital
  • durch Ihre eigene Stiftung mit Ihrem Namen